Wer am 15. September 2026 oder später für dringende oder anlassbezogene kurze Arbeitseinsätze nach Thailand reist, sollte nach Empfehlung von Newland Chase vor der Reise ein Non-Immigrant-B-Visum einholen. Auf die neue visumfreie Einreise für 30 Tage sollten sich diese Reisenden nicht verlassen: Sie ist für touristische Aufenthalte vorgesehen.
Offen ist, ob nach einer Einreise unter der neuen Regelung weiterhin das Meldeverfahren Urgent Work Permit (UWP) genutzt werden kann. Newland Chase empfiehlt das Non-B-Visum vorsorglich, bis die thailändische Arbeitsverwaltung, das Department of Employment, diese Frage geklärt hat.
Was ändert sich am 15. September?
Das thailändische Außenministerium bestätigt den 15. September 2026 als Beginn der neuen Regelung. Die bisherige Visumbefreiung für 60 Tage umfasste Tourismus, kurze geschäftliche Besuche und bestimmte dringende oder anlassbezogene Arbeiten. Die Nachfolgeregelung gilt für touristische Zwecke. Für andere Aufenthaltszwecke sind die passende Visumkategorie und die einschlägigen Vorschriften maßgeblich.
Die allgemeinen Änderungen erläutert unser Bericht zur neuen 30-tägigen Visumbefreiung. Informationen zur Vorbereitung geschäftlicher Aufenthalte finden Sie im Ratgeber zum Non-B-Visum für Thailand.
Warum ist das UWP-Meldeverfahren entscheidend?
Das Verfahren ist für bestimmte notwendige, dringende oder anlassbezogene Einsätze vorgesehen. Ein kurzer Aufenthalt genügt dafür allein nicht: Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit und die Voraussetzungen für die Meldung.
Nach dem Hinweis von Newland Chase vom 2. September muss das Department of Employment noch klären, ob dieses Verfahren nach einer Einreise mit der neuen touristischen Visumbefreiung zulässig bleibt. Der Hinweis besagt nicht, dass das UWP-Verfahren abgeschafft wurde.
Ein Non-B-Visum allein berechtigt nicht zur Arbeit
Einreise und Aufenthalt sind von der Arbeitsberechtigung zu unterscheiden. Klären Sie mit dem thailändischen Auftrag- oder Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn, welche Arbeitserlaubnis oder welches Meldeverfahren erforderlich ist. Unser Ratgeber zur Arbeitserlaubnis in Thailand erklärt die Unterschiede.
Was gilt bei Einreise vor dem 15. September?
Laut Außenministerium bleibt die bereits im Einreisestempel gewährte Aufenthaltsdauer für frühere Einreisen bestehen. Nach Angaben von Newland Chase können berechtigte Personen, die vor dem 15. September einreisen, die bisherige Kombination aus Visumbefreiung und UWP weiterhin unter den geltenden Voraussetzungen nutzen. Die erlaubte Aufenthaltsdauer ist keine pauschale Arbeitsberechtigung.
Den Einsatz vor der Abreise vorbereiten
Beschreiben Sie Ihrem thailändischen Ansprechpartner die geplanten Tätigkeiten genau, etwa Installation, Wartung oder Fehlerbehebung. Klären Sie Visum und Arbeitsberechtigung vor der Reisebuchung. Die Zahl der Einsatztage allein ist kein ausreichendes Kriterium. Unser Leitfaden zum thailändischen E-Visum hilft bei der Antragsplanung.
Next Step Hua Hin unterstützt Sie bei der Prüfung Ihrer Visumsituation. Nutzen Sie unsere Visum-Leitfäden und Serviceinformationen oder kontaktieren Sie uns vor Ihrer Reise. Weitere Entwicklungen finden Sie in unseren Visa-Nachrichten.
Quellen und Faktenprüfung
- Hinweis von Newland Chase vom 2. September 2026
- Presseinformation des Außenministeriums vom 3. September 2026
- Außenministerium: Non-Immigrant-B-Visum und Arbeitsberechtigung
Geprüft am 7. September 2026. Allgemeine Informationen; die Anforderungen richten sich nach dem Einzelfall.
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